
Entgeltordnung der Musikschule Borken
(gültig ab dem 01. Januar 2023)
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Präambel
Die Musikschule Borken ist die gemeinsame Musikschule für Borken, Heiden, Raesfeld, Reken und Velen.
Der Betrieb einer Musikschule gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Die Refinanzierung erfolgt zu rund
60 % aus Haushaltsmitteln der beteiligten Städte und Gemeinden und im Übrigen aus Unterrichtsentgelten, Zuweisungen und sonstigen Einnahmen.
Die Stadt Borken ist Trägerin der gemeinsamen Musikschule.
Sie übernimmt die Aufgabe für die Kommunen Borken, Heiden, Raesfeld, Reken und Velen und erteilt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus diesen Städten und Gemeinden im Rahmen verfügbarer Kapazitäten Musikunterricht.
1. | Allgemeines | ||||
1.1 | Für die Teilnahme am Unterricht ist ein Entgelt zu entrichten. Das Entgelt bezieht sich, soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, auf eine Unterrichtseinheit pro Woche. Ausgenommen sind die Schulferien und schulfreie Tage. Es handelt sich um Jahresentgelte, die auch während der Schulferien zu entrichten sind. Erfolgt die Anmeldung nach Beginn des Schuljahres, wird ein anteiliges Jahresentgelt berechnet. | ||||
1.2 | Entgeltschuldner/in ist der/die Unterrichtsteilnehmer/in. Für die Entgeltschuld Minderjähriger haften die gesetzliche Vertreter. Für die Entgeltschuld haftet auch, wer den/die Unterrichtsteilnehmer/in angemeldet hat. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. | ||||
| Das Entgelt ist vierteljährlich zu entrichten. Die Fälligkeitstermine sind grundsätzlich der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Die Zahlungen sind ausschließlich an die Stadtkasse Borken zu leisten. | ||||
1.3 | Erstattung von Unterrichtsentgelten: Unterrichtsausfälle, die der/die Unterrichtsteilnehmer/in zu vertreten haben, begründen keinen Anspruch auf eine Nachholstunde oder eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Musikschule zu vertreten sind, gilt folgende Regelung: Bei der Bemessung des Entgeltes ist ein gelegentlicher Unterrichtsausfall wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderungen der Lehrkraft berücksichtigt worden. Werden aber innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 35 Unterrichtsstunden erteilt, erfolgt bis Ende Februar des Folgejahres die Erstattung des anteiligen Entgeltes. | ||||
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2. | Höhe des Unterrichtsentgeltes | ||||
2.1.1 | Musikalische Früherziehung / Grundausbildung | ||||
| Entgelt monatlich: 23,50 € jährlich: 282,00 € | ||||
2.1.2 | Musikgarten (inkl. 19 % MWSt) | ||||
| Entgelt monatlich: 27,50 € jährlich: 330,00 €
Die Unterrichtsdauer legt die Musikschule in Abhängigkeit von der Größe und Zusammensetzung der Gruppe fest. Sie beträgt 45, 60 oder 75 Minuten. | ||||
2.2 | Instrumental- und Gesangsunterricht (Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten/innen) | ||||
| Unterrichtsart | Unterrichtszeit | Entgelt mntl. | Entgelt jährl. | |
| Großgruppe 5 – 7 Schüler/innen | 60 Minuten | 34,50 € | 414,00 € | |
| Kleingruppe 4 Schüler/innen | 45 Minuten 60 Minuten | 34,50 € 41,00 € | 414,00 € 492,00 € | |
| Kleingruppe 3 Schüler/innen | 45 Minuten 60 Minuten | 41,00 € 52,50 € | 492,00 € 630,00 € | |
| Kleingruppe 2 Schüler/innen | 40 Minuten 50 Minuten 60 Minuten | 52,50 € 64,50 € 77,00 € | 630,00 € 774,00 € 924,00 € | |
| Einzelunterricht | 25 Minuten 30 Minuten 40 Minuten | 64,50 € 77,00 € 90,00 € | 774,00 € 924,00 € 1.080,00 € | |
| Einteilungen erfolgen durch die Musikschule in Abhängigkeit der Anmeldungen, Wartelisten und freien Kapazitäten der Musikschule. | ||||
2.3 | Instrumental- und Gesangsunterricht (Erwachsene) | ||||
| Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Musikschule eintreten, zahlen die nachfolgende Entgelte: | ||||
| Unterrichtsart | Unterrichtszeit | Entgelt mntl. | Entgelt jährl. | |
Großgruppe 5 – 7 Schüler/innen | 60 Minuten | 42,50 € | 510,00 € | ||
Kleingruppe 4 Schüler/innen | 45 Minuten 60 Minuten | 42,50 € 52,00 € | 510,00 € 624,00 € | ||
Kleingruppe 3 Schüler/innen | 45 Minuten 60 Minuten | 52,00 € 66,00 € | 624,00 € 792,00 € | ||
| Kleingruppe 2 Schüler/innen | 40 Minuten 50 Minuten 60 Minuten | 66,00 € 80,00 € 97,00 € | 792,00 € 960,00 € 1.164,00 € | |
| Einzelunterricht | 25 Minuten 30 Minuten 40 Minuten | 80,00 € 97,00 € 112,50 € | 960,00 € 1.164,00 € 1.350,00 € | |
| Einteilungen erfolgen durch die Musikschule in Abhängigkeit der Anmeldungen, Wartelisten und freien Kapazitäten der Musikschule. | ||||
2.4 | Ensemblefächer ohne Instrumental- oder Gesangsunterricht: | |
| Chöre, Ensembles, Spielkreise: | 12,50 €/Monat → 150,00 €/Jahr |
| Die Einteilung erfolgt durch die Musikschule. Die Unterrichtsdauer variiert. | |
2.5 | Zeitlich begrenzte Angebote | |
| Einzelstunden: 1/35 des Entgeltes nach Ziffer 2.2 und 2.3. | |
| Für Projekte und Schnupperkurse können gesonderte Entgelte erhoben werden. | |
2.6 | Auswärtigenzuschlag für Absolventen von Kooperationsprojekten | |
| Für Absolventen von Kooperationsprojekten der Musikschule mit anderen Einrichtungen, die nicht Einwohner/innen der Mitgliedskommunen (vgl. Präambel) sind, wird ein Auswärtigenzuschlag von 25 Prozent auf die Entgelte nach 2.2 und 2.3 erhoben, wenn diese nach Ablauf des Kooperationsprojektes in den Unterricht der Musikschule wechseln. | |
2.7 | Abrechnung von Kooperationsprojekten | |
| Für Kooperationen mit anderen Einrichtungen werden die nachfolgenden Entgelte der jeweiligen Einrichtung in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für solche Kooperationen, in denen sich die Teilnehmer/innen als Schüler/innen bei der Musikschule anmelden. Die Musikschulentgelte werden vom Kooperationspartner mit der Musikschule abgerechnet. Bestehende Kooperationsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. | |
2.7.1 | Kooperationen mit Schulen / Vereinen / Einrichtungen im Bereich Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen (Entgelt für wöchentlich 45 Unterrichtsminuten): | |
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| Angebote der musikalischen Früherziehung / Klassenunterricht | 106,00 €/Monat → 1.272,00 €/Jahr |
- | Instrumental-/ Gesangsunterricht | 116,00 €/Monat → 1.392,00 €/Jahr |
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| Ergänzender Ensembleunterricht (z. B. Schulband/-orchester) | 58,00 €/Monat → 696,00 €/Jahr |
2.7.2 | Kooperationen mit Vereinen / Einrichtungen im Bereich Erwachsene und Senioren/innen (Entgelt für wöchentlich 45 Unterrichtsminuten): | |
| Instrumental-/ Gesangsangebote | 148,50 €/Monat → 1.782,00 €/Jahr
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3. | Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes | |
3.1 | Allgemeines | |
| Eine Ermäßigung des Entgeltes ist möglich als Geschwister-, Sozial- und Familienermäßigung. Zeitlich begrenzte Angebote nach Ziffer 2.5 sowie die Instrumentenmiete nach Ziffer 4 sind grundsätzlich von den Ermäßigungen ausgenommen. Über begründete Ausnahmen entscheidet der/die Musikschulmanager/in. Beim Zusammentreffen von Ansprüchen aus den verschiedenen Ermäßigungsarten werden Ermäßigungen in folgender Reihenfolge berechnet: 1. Geschwisterermäßigung; 2. Sozialermäßigung; 3. Familienpass | |
3.2 | Geschwisterermäßigung | |
| Bei Teilnahme mehrerer Geschwisterkinder einer Familie am Unterricht gem. Ziffern 2.1 – 2.2 ermäßigt sich das Entgelt aller Geschwister: · bei Teilnahme eines weiteren Geschwisters: um 10 % · bei Teilnahme weiterer Geschwister: um weitere 10 % je zusätzlichem Geschwister Diese Ermäßigung wird pro Geschwisterkind jeweils nur für ein Unterrichtsfach - und zwar für das mit dem höchsten Entgelt – gewährt. | |
3.3 | Sozialermäßigung / Härtefallregelung | |
| Die Sozialermäßigung beträgt 50 %. In besonderen Einzelfällen und in Härtefällen kann das Entgelt darüber hinaus ermäßigt bzw. erlassen werden. Die Entscheidung obliegt der/dem Musikschulmanager/in. Sozialermäßigung erhält wer Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder AslybLG) erhält. Darüber hinaus erhält Sozialermäßigung, dessen Nettoeinkommen unterhalb des 1,5-fachen des aktuellen Regelbedarfes plus pauschalierter Miete für den Haushalt des/r Teilnehmers/in liegt. Die Sozialermäßigung bedarf des schriftlichen Antrages bei der Musikschule. Die erforderlichen Unterlagen sind einzureichen. Inhaber/innen der Münsterlandkarte (Bildung- und Teilhabeleistungen) können diese für den Musikschulunterricht einsetzen. | |
3.4 | Familienermäßigung (Familienpass) | |
| Familienpassinhaber erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 10 %, wenn eine Kopie des Familienpasses eingereicht wird. Wird bereits eine Ermäßigung nach den Ziffern 3.2 und 3.3 gewährt, berechnet sich die Familienermäßigung von dem gekürzten Unterrichtsentgelt. | |
4. | Instrumentenmiete | |
| Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Instrumente an ihre Schüler/innen vermieten. Ein Anspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Die Mietdauer ist begrenzt. Die Instrumente können von der Musikschule zurückgefordert werden. Bei Abmeldung vom Unterricht sind sie sofort zurückzugeben. Die Höhe der monatlichen Miete beträgt 13,50 Euro. In besonderen Fällen kann auf eine Erhebung der Miete verzichtet werden. Die Entscheidung obliegt der/dem Musikschulmanager/in. | |
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5. | An- und Abmeldungen | |
5.1 | Anmeldungen sind – außer in den Ferien - jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Unterrichtseinteilung besteht aber nicht. Die Einteilungen erfolgen im Rahmen vorhandener Kapazitäten durch die Musikschule. | |
5.2 | Abmeldungen sind grundsätzlich monatlich möglich. Die Teilnahme am Musikgarten und Angeboten der musikalischen Früherziehung / Grundausbildung können quartalsweise gekündigt werden. Für die Teilnahme an Angeboten, die eine begrenzte Laufzeit von maximal 2 Jahren haben (z.B. Grundschulmusik oder JeKits), gelten abweichende individuelle Bestimmungen, eine monatliche Kündigung ist dort nicht möglich. Abmeldungen können online über die Homepage, per E-Mail an musikschule(at)borken.de oder postalisch an die Musikschulverwaltung erfolgen. Es genügt nicht, die Abmeldung gegenüber den Lehrkräften auszusprechen. Das Entgelt muss auch dann bis zum jeweiligen Kündigungstermin gezahlt werden, wenn der Unterricht nicht mehr besucht wird. Über begründete Ausnahmen (z. B. bei einem Wohnortwechsel) entscheidet der/die Musikschulmanager/in. | |
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6. | Inkrafttreten |
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| Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Die bisherige Fassung verliert mit diesem Tage ihre Gültigkeit. Borken, den 17.11.2022, gez. Schulze Hessing, Bürgermeisterin |